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Abwasserrückstau - wie schützen Sie sich?

Überschwemmte Kellerräume! Überlaufende WC-Becken! - das muss nicht sein!


Wolkenbrüche oder heftige Gewitterregen werden häufiger. Keller und andere tiefliegende Räume werden überflutet, weil manches Haus noch immer nicht genügend gegen Kanalrückstau gesichert ist.
Hierdurch entstehen dem Hauseigentümer oft sehr große Schäden.
Dabei können sie vermieden werden, wenn Gebäude entsprechend den technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften gesichert sind. Nach geltendem Recht sind Hauseigentümer für alle Schäden verantwortlich, die auf das Fehlen dieser Sicherungen zurückzuführen sind.

Die Verbandsgemeindewerke Betzdorf können das Kanalnetz nicht darauf ausrichten, dass jeder Starkregen oder Wolkenbruch sofort abgeleitet wird. Die Rohrdimensionen der Kanalisation würden wesentlich größer und dadurch teurer und damit die Bürger unvertretbar belastet. Schließlich zahlt die Kosten der Kanalisation jeder über die Abwassergebühren mit.
Deshalb muss bei solchen starken Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden.
Bei einem Rückstau kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen (Gully, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, WC-Anlagen etc.) austreten, falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesichert sind.
Auch wenn ein Rückstau bisher noch nicht vorgekommen ist, Sie können nicht darauf vertrauen, dass er für alle Zukunft ausbleibt. So kann z.B. durch größere Fremdkörper, einen Rohrbruch oder den Ausfall eines Pumpwerkes eine Kanalverstopfung entstehen und auch ohne Niederschläge zu einem Rückstau führen.

Die Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen - vor allem im Keller - mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Im Allgemeinen wird die Rückstauebene in Höhe der Straßenoberkante angenommen. Alle Räume oder Hofflächen unter der „Rückstauebene“ müssen gesichert sein.

Bitte beachten Sie dabei die folgenden Punkte:

1. Liegen bei Revisionsschächten außerhalb von Gebäuden die Deckel unter der Rückstauebene, sind diese wasserdicht und innendruckfest auszuführen, sofern die Leitungen in den Schächten offen verlaufen.
Innerhalb von Gebäuden ist die Abwasserleitung geschlossen mit abgedichteter Reinigungsöffnung durch einen Schacht zu führen.

2. Wählen Sie die richtigen Rückstausicherungen. Die seit Jahrzehnten bekannten Kellerabläufe (Gullys) mit Rückstaudoppelverschluss sind nur für fäkalienfreies Abwasser geeignet. Sie entsprechen der DIN 1997. Viele dieser Gullys haben die Möglichkeit Seiteneinläufe anzuschließen. Darüber hinaus gibt es seit einigen Jahren auch noch Absperrvorrichtungen für durchgehende Rohrleitungen. So können problemlos Bodeneinläufe, Waschbecken, Spülbecken, Waschmaschinenabläufe, Bäder, Duschen und ähnliches wirkungsvoll abgesichert werden. Diese Rückstausicherungen haben alle grundsätzlich zwei Verschlüsse. Der Betriebsverschluss schließt die Leitung bei Rückstau selbstständig. Der Notverschluss ist mit Hand zu betätigen. Wenn kein Schmutzwasser abgelassen wird, empfiehlt es sich, den Notverschluss stets verschlossen zu halten.
Fällt fäkalienhaltiges Abwasser aus Toilettenanlagen an, muss es in der Regel mittels einer Hebeanlage über die Rückstauebene gehoben werden. Bei Räumen untergeordneter Bedeutung, z. B. Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern, ist es bei Vorhandensein von natürlichem Gefälle gestattet, sofern im Bedarfsfall ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht, auch einen automatischen Rückstauverschluss nach DIN 19578 einzubauen. Dieser hat ebenfalls einen Betriebsverschluss und einen mit Hand zu betätigenden Notverschluss und ist selbstverständlich auch für fäkalienfreies Abwasser geeignet.

Bringen Sie die vom Hersteller mitgelieferte Anleitung deutlich sichtbar in unmittelbarer Nähe des Verschlusses an.

3. Wählen Sie stets den richtigen Einbauort für den Rückstauverschluss.
Es dürfen gezielt nur die Ablaufstellen, die unter der Rückstauebene liegen, geschützt werden. Leitungen aus Obergeschossen und Dachentwässerungen müssen ungehindert ablaufen können. Bauen Sie deshalb Ihren Rückstauverschluss auf gar keinen Fall in den Revisionsschacht vor dem Haus ein. Sie würden damit im Rückstaufall Ihre gesamte Entwässerungsanlage absperren.

4. Sorgen Sie für die regelmäßige Inspektion und Wartung, damit Ihre Rückstauverschlüsse im Bedarfsfall auch funktionieren. Nehmen Sie also Ihren Rückstauverschluss einmal monatlich in Augenschein und betätigen Sie den Notverschluss.
Die Wartung ist mindestens zweimal im Jahr durchzuführen. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienfreies Abwasser soll nach DIN 1986, Teil 32 die Anlage von einem Fachkundigen gewartet werden. Bei Rückstauverschlüssen für fäkalienhaltiges Abwasser muss dies nach DIN 1986, Teil 33 durch einen Fachbetrieb erfolgen. Hauptsächlich bezieht sich die Wartung auf die Entfernung von Schmutz und Ablagerungen, Prüfung von Dichtungen, Kontrolle der Mechanik, Feststellen der Dichtheit und Funktionsprüfung. Hierzu sollten Sie einen Wartungsvertrag abschließen.

5. Dränagen dürfen nie an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen werden (DIN 1986, Teil 3, 2.5.3). Sofern ein Anschluss an einen Regenwasserkanal oder einen freien Vorfluter (Gewässer) erfolgt, ist auch hier eine Rückstausicherung unerlässlich (DIN 4095 5.5). Bitte bedenken Sie dabei, dass bei Verschluss der Rückstausicherung die Dränage nicht arbeiten kann und das Grundwasser ansteigt. Vorteilhafter ist es, den Keller als wasserdichte Wanne auszubauen.

6. Hofflächen, Tiefeinfahrten in Kellergaragen usw., die tiefer als die Rückstauebene liegen, können bei Vorhandensein natürlichen Gefälles nur dann über Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 oder DIN 19578 entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen ein Überfluten der tiefer liegenden Räume durch Regenwasser bei geschlossener Rückstausicherung verhindern. Ansonsten muss Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.

7. Kellerlichtschächte sollen mindestens 10 – 15 cm über das umgebende Gelände hochgezogen werden, um Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. Dies gilt auch für die oberste Stufe von außenliegenden Kellerabgängen. Auch die Kellereingangstür sollte eine Schwelle von 10 – 15 cm Höhe erhalten. Die relativ bescheidenen Niederschlagsmengen der Kellerabgänge können im Regelfall versickert werden. Ist dies nicht möglich und muss der Einlauf an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden, ist er mit einem Bodenablauf gemäß DIN 1997 gegen Rückstau zu sichern.

Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw. Überschwemmungsschäden gegeben.

Bei speziellen Fragen zur Rückstausicherung Ihres Anwesens wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindewerke Betzdorf oder Ihren Fachbetrieb für Installation.

Kontakt:
Sascha Braune
Telefon: 02741 291-512
E-Mail: s.braune@betzdorf.de  

 

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