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Ablesung, Abrechnung, Fälligkeiten, Bankverbindungen

Ablesung - Abrechnung - Fälligkeiten - Bankverbindungen

Die Zählerablesung und -abrechnung erfolgt grundsätzlich zum Jahresende.
Aufgrund des Verbrauches aus dieser Abrechnung wird der im kommenden Jahr zu zahlende Abschlag festgesetzt. Die Preise, Gebühren und Beitragssätze finden Sie unter Preise.


Haben wir Sie bei einer Zählerstandserfassung nicht angetroffen und Sie möchten uns Ihren Zählerstand mitteilen?
Dies ist schriftlich, telefonisch (02741 291-513 oder -514) oder per E-Mail möglich.

 

Abrechnungen innerhalb des Jahres werden nur bei Eigentumswechsel - Haus bzw. Grundstück - durchgeführt.

Abrechnungen aufgrund von Mieterwechseln sind vom Hauseigentümer selbst vorzunehmen, da Mieter nicht Vertragspartner der Verbandsgemeindewerke sind.
Abmeldung
Anmeldung

 

Sollten Sie die Änderung Ihres Abschlagsbetrages wünschen, benötigen wir Angaben, um eine möglichst genaue Abschlagsanpassung errechnen zu können.

Hierzu gehören Zählerstände und der Grund des Änderungswunsches.
Abschlagsänderung

 

Fälligkeiten
Die Verbrauchsabrechnung des Vorjahres ist jeweils am 15.03. zusammen mit dem 1. Abschlag des laufenden Jahres fällig.
Sollte die Verbrauchsabrechnung ein Guthaben ausweisen, wird dieses gemäß der gesetzlichen Vorgabe AVBWasserV mit dem 1. Abschlag verrechnet.

Die weiteren Fälligkeiten der Abschlags- bzw. Vorauszahlung:

 

15.05.
15.07.
15.09.

15.11.


Lastschriftverfahren
Möchten Sie diese Termine nicht ständig im Auge behalten müssen?
Hier bietet sich das Lastschriftverfahren an. Da heißt: Sie erteilen uns eine Ermächtigung die fälligen Beträge jeweils von Ihrem Konto abzubuchen.
Formular Lastschriftermächtigung

Keine Angst, wir buchen nur ab, was uns auch zusteht. Und sollte uns wirklich ein Fehler unterlaufen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, diese Lastschrift durch Ihre Bank zurückzugeben.

Ziehen Sie jedoch vor einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einzurichten, beachten Sie bitte, dass am 15.01. kein Abschlag zu zahlen ist und die Abschlagsbeträge jährlich neu angepasst werden.


Bankverbindungen:

Kreissparkasse Altenkirchen  

BLZ 573 510 30    Konto 6001770

Westerwald Bank eG

BLZ 573 918 00 Konto 45506002

Sparda-Bank Südwest eG

BLZ 550 905 00 Konto 955463

Deutsche Bank

BLZ 460 700 90 Konto 2514040

Commerzbank

BLZ 460 800 10 Konto 382488300

Postbank Köln

BLZ 370 100 50  Konto 21686507 


Kontakt:
Verena Klemm
Telefon: 02741 291-513
E-mail: verena.klemm@betzdorf.de  

Claudia Bingel
Telefon: 02741 291-514
E-mail: claudia.bingel.@betzdorf.de

 

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