Das Logo der Stadt Betzdorf

Lastschriftermächtigung - Verbandsgemeindewerke - Wasser - Abwasser (nur Haus- oder Grundstückseigentümer)

 

Hiermit ermächtige/n ich/wir die Verbandsgemeindewerke Betzdorf von mir/uns zu entrichtende/s Wassergeld, Kanalbenutzungsgebühr und wiederkehrende Beiträge für die Niederschlagswasserbeseitigung bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Girokontos mittels Lastschrift einzuziehen.

 

Diese Lastschriftermächtigung ist jederzeit widerruflich.

 

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Zurück zur Übersicht