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Anmeldung eines Sterbefalles
Ein Trauerfall ist eingetreten. Was ist zu tun? Nach Eintritt eines Sterbefalles ist unverzüglich ein Arzt zu benachrichtigen, der den Tod feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. In den Krankenhäusern geschieht dies durch die dortigen Ärzte. Die Krankenhäuser zeigen den Sterbefall innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Amt an.
Artikel weiterlesenAnmeldung von Geburten
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Abhängig vom Familienstand, vom Namen und der elterlichen Sorge, von der Staatsangehörigkeit der Eltern, sind unterschiedliche Unterlagen mitzubringen. Welche entscheidet sich dadurch, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.
Artikel weiterlesenAnmeldung zur Eheschließung
Das Standesamt Betzdorf ist zuständig für alle Eheschließungen in der Verbandsgemeinde Betzdorf. In jedem Jahr heiraten etwa 80 – 90 Paare bei uns - auch Verlobte, die nicht in der Verbandsgemeinde Betzdorf wohnen, können hier die Ehe schließen.
Artikel weiterlesenBeglaubigungen
Hinweis: Öffentlich-rechtliche Unterschriftbeglaubigungen können beim Standesamt gegen eine Gebühr von 10,- Euro durchgeführt werden
Artikel weiterlesenEhefähigkeitszeugnisse
Ehefähigkeitszeugnisse für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten wollen, wenn dieser Staat es verlangt.
Artikel weiterlesenFamilienbuchabschrift
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Stichwort "Urkundenausfertigung".
Artikel weiterlesenGeburtsbeurkundung bei unverheirateten Eltern
Allgemeine Hinweise zum Geburtenbuch: Eine Vaterschaftsanerkennung liegt noch nicht vor, soll aber vor der Geburtsbeurkundung im Standesamt vorgenommen werden? Es müßten beide Elternteile zur Vaterschaftsanerkennung mit den aufgeführten Urkunden ins Standesamt kommen.
Artikel weiterlesenGeburtsbeurkundung bei verheirateten Eltern
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über alle notwendigen Unterlagen/Voraussetzungen, welche Sie zur Geburtsbeurkundung Ihres Kindes mitbringen sollten:
Artikel weiterlesenGeburtsurkunde
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Stichwort "Urkundenausfertigung".
Artikel weiterlesenHeiraten in Betzdorf
Eheschließungen führt das Standesamt Betzdorf durch. Trauungen werden auch im historischen Glockenhaus in Wallmenroth angeboten. Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik "Außenstelle Wallmenroth".
Artikel weiterlesenHeiratsurkunde
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Stichwort "Urkundenausfertigung".
Artikel weiterlesenKirchenaustritt
Wer aus der Kirche austreten möchte, in der Verbandsgemeinde Betzdorf Haupt- oder Nebenwohnsitz hat und das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann dies unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes in Zimmer 1.01 tun. Die Gebühr für die Austrittserklärung ist sofort zu entrichten.
Artikel weiterlesenNamensänderung
Wiederannahme des Geburtsnamens, nachträgliche Ehenamenbestimmung, Voranstellung oder Anfügung eines bis zur Eheschließung geführten Namens oder des Geburtsnamens...
Für diese Dienstleistung ist eine Gebühr von 17 € fällig.
Artikel weiterlesenSterbeurkunde
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Stichwort "Urkundenausfertigung".
Artikel weiterlesenUrkundenausfertigung
Beglaubigte Abschriften bzw. Urkunden aus Geburts-, Heirats-, Sterbeeinträgen und Familienbüchern oder Auskünfte aus Personenstandseinträgen können nicht nur telefonisch unter der Telefonnummer 02741 291-424, sondern auch per E-Mail beim Standesamt Betzdorf unter dirk.franke@betzdorf.de angefordert werden.
Artikel weiterlesenVaterschaftsanerkennung
Sind die Eltern nicht verheiratet, so muss die Vaterschaft durch Gericht festgestellt oder durch den leiblichen Vater anerkannt werden.
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