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Anmeldung eines Sterbefalles

Ein Trauerfall ist eingetreten. Was ist zu tun? Nach Eintritt eines Sterbefalles ist unverzüglich ein Arzt zu benachrichtigen, der den Tod feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. In den Krankenhäusern geschieht dies durch die dortigen Ärzte. Die Krankenhäuser zeigen den Sterbefall innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Amt an.

 

Hat sich der Sterbefall zu Hause oder außerhalb eines Krankenhauses ereignet, sind die nächsten Angehörigen verpflichtet den Sterbefall beim Standesamt anzuzeigen. In der Regel übernehmen dies die hiesigen Bestattungsinstitute für sie. Damit Sie in den Besitz von Sterbeurkunden gelangen, ist es notwendig, dem Standesbeamten Urkunden über die Geburt, Eheschliessung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und auch über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft vorzulegen. Die Auflösung der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft ist zum Beispiel durch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil/Aufhebungsurteil oder eine Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten/Lebenspartners nachzuweisen. Besitzen Sie ein Familienstammbuch, finden sie in den meisten Fällen dort die erforderlichen Urkunden.

 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich einfach an den Standesbeamten Dirk Franke.

 

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