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Anmeldung von Geburten

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Abhängig vom Familienstand, vom Namen und der elterlichen Sorge, von der Staatsangehörigkeit der Eltern, sind unterschiedliche Unterlagen mitzubringen. Welche entscheidet sich dadurch, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

 

Notwendige Unterlagen/Voraussetzungen:

  • Personalausweis bzw. gültigen Reisepass
  • ggf. Nachweise akademischer Grade
  • Hinweise für Spätaussiedler oder Vertriebene:

Bitte bringen Sie zur Beurkundung Ihres Kindes folgende Unterlagen mit:

  • Registrierschein
  • Spätaussiedlerausweis
  • Vertriebenenausweis
  • Erklärung über die Namensführung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Bei Urkunden in nichtlateinischer Schrift bitte eine transliterierte übersetzung nach der ISO-Norm beibringen.

Eingebürgerte: Ggf. Behördliche Namensänderungen und Einbürgerungsurkunden mitbringen.

Weitere Informationen auch unter dem Begriff: "Geburtsbeurkundung bei verheirateten Eltern" oder "Geburtsbeurkundung bei unverheirateten Eltern".

 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich einfach an den Standesbeamten Dirk Franke.

 

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