Inhalt der Seite
Anmeldung zur Eheschließung
Das Standesamt Betzdorf ist zuständig für alle Eheschließungen in der Verbandsgemeinde Betzdorf. In jedem Jahr heiraten etwa 80 – 90 Paare bei uns - auch Verlobte, die nicht in der Verbandsgemeinde Betzdorf wohnen, können hier die Ehe schließen.
Zeiten für die Eheschließungen ab Januar 2007:
Montag - Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Grundsätzliches:
-
Die Anmeldung zur Eheschließung (ehemals Aufgebot) ist 6 Monate gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
-
Wenn die Eheschließung an einem Freitag erfolgen soll, erkundigen Sie sich frühzeitig; ansonsten kann, bei Vorliegen aller Voraussetzungen, kurzfristig geheiratet werden.
-
Sollte einer der beiden zukünftigen Ehepartner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, so kann es bis zu einer Eheschließung mehrere Wochen dauern. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig.
-
Bei zusätzlicher kirchlicher Trauung, sollten Sie den zuständigen Geistlichen Ihrer Wohngemeinde ansprechen.
-
Die Anmeldung muss beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden. Beide Verlobte müssen persönlich anwesend sein. Sollte aus einem wichtigem Grund das Erscheinen eines Verlobten nicht möglich sein, müsste eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung mit allen erforderlichen Urkunden und Personalausweis vorgelegt werden. Die Eheschließung kann dann im gesamten Bundesgebiet erfolgen.
-
Für weitergehende Fragen und zum Abklären der erforderlichen Urkunden/Nachweise steht Ihnen das Standesamt unter der Telefonnummer 02741 291-424 oder unter der E-Mail Adresse dirk.franke@betzdorf.de gerne zur Verfügung.
Im Folgenden sind drei unterschiedliche Fallbeispiele aufgeführt:
Anmeldung der Eheschließung
Allgemeines: Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Zur Anmeldung der Eheschließung sind diverse Unterlagen vorzulegen, welche in der Folge näher erläutert werden. Diese Erläuterungen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige, die im Bundesgebiet oder im Gebiet der ehemaligen DDR geboren sind. Sollten einer oder beide Verlobte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen ist eine persönliche Beratung erforderlich. Auch für im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige, ist eine persönliche Beratung angebracht. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen auch hierzu gern zur Verfügung.
Beispiel 1:
für ledige Verlobte ist zur Anmeldung erforderlich:
aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister und der Personalausweis oder Reisepass.
Beispiel 2:
für geschiedene Verlobte:
Immer erforderlich ist eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister, zusätzlich benötigen Sie noch eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Familienbuches der geschiedenen Ehe. War die Eheschließung vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik oder vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR, so reicht die Vorlage der Heiratsurkunde (in der DDR Eheurkunde) und das rechtskräftige Scheidungsurteil.
Sollten aus der geschiedenen Ehe (eventuell auch einer früheren Ehe) Kinder hervorgegangen sein, die noch nicht volljährig sind, so ist immer auch das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzulegen. Das Scheidungsurteil dient hier zum Nachweis der elterlichen Sorge. Sollte ein gesonderter Beschluss über das Sorgerecht ergangen sein, so ist dieser vorzulegen.
Beispiel 3:
für verwitwete Verlobte:
Immer erforderlich ist eine Abschrift aus fem Geburtsregister und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, sowie eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Ehe. Sollten aus der Ehe (eventuell auch einer früheren Ehe) Kinder hervorgegangen sein, die noch nicht volljährig sind, so legen Sie bitte auch die Urkunden der Kinder vor.
Sollte keines der vorstehend genannten Beispiele auf Sie zutreffen, so wenden Sie sich bitte an uns, wir werden Sie gern weitergehend beraten.
Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen das Standesamt gerne unter der Telefonnummer 02741 291-424 oder per E-Mail dirk.franke@betzdorf.de zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen/Voraussetzungen:
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass
-
Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes des Hauptwohnsitzes der Verlobten (sofern kein Wohnsitz in Betzdorf ist)
-
Geburtsurkunde von sorgeberechtigten Kindern und von gemeinsamen Kindern.
-
Sollte einer der Verlobten adoptiert worden sein, so ist auch immer eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorzulegen.
-
Das Führen eines akademischen Grades, sowie bestimmter Berufsbezeichnungen ist nachweispflichtig, wenn die Eintragung gewünscht wird.
Gebühren: zwischen 60 € und 120 €
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich einfach an den Standesbeamten Dirk Franke.
Zurück zur Übersicht








