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Geburtsbeurkundung bei unverheirateten Eltern

Allgemeine Hinweise zum Geburtenbuch: Eine Vaterschaftsanerkennung liegt noch nicht vor, soll aber vor der Geburtsbeurkundung im Standesamt vorgenommen werden? Es müßten beide Elternteile zur Vaterschaftsanerkennung mit den aufgeführten Urkunden ins Standesamt kommen.

 

Das Kind soll den Nachnamen des Vaters erhalten? Es müßten beide Elternteile zur Namenserteilung ins Standesamt kommen. Die Namenerteilung kostet 17,00 Euro. Liegt eine Vaterschaftsanerkennung schon vor? Bitte die Vaterschaftsanerkennung mitbringen. Liegt eine gemeinsame Sorgeerklärung vor? Bitte die gemeinsame Sorgeerklärung mitbringen. Bitte beide Elternteile zur Namensbestimmung ins Standesamt kommen.

 

Notwendige Unterlagen/Voraussetzungen:

 

a) Deutsche Staatsangehörige

 

Wenn: Mutter Deutsch, ledig, Vater Deutsch, ledig, sind mitzubringen:

  • Personalausweise
  • Abstammungs- oder Geburtsurkunden von Mutter und Vater

Wenn: Mutter Deutsch, geschieden, Vater Deutsch, ledig, sind mitzubringen:

  • Personalausweise
  • Familienbuchabschrift der Vorehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil der Mutter
  • ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens
  • Abstammungs- oder Geburtsurkunden vom Vater

Wenn: Mutter Deutsch, ledig, Vater Deutsch, geschieden, sind mitzubringen:

  • Personalausweise
  • Familienbuchabschrift der Vorehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil des Vaters
  • ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens
  • Abstammungs- oder Geburtsurkunden der Mutter

Wenn: Mutter Deutsch, geschieden, Vater Deutsch, geschieden, sind mitzubringen:

  • Personalausweise
  • Familienbuchabschrift der Vorehen und rechtskräftige Scheidungsurteile
  • ggf. Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens

 

b) mit Auslandsberührung

 

Wenn: Mutter Ausländisch, ledig, Vater Deutsch, ledig, sind mitzubringen:

  • Pass der Mutter 
  • Geburtsurkunde im Original und deutsche Übersetzung
  • Personalausweis des Vaters
  • Abstammungs- und Geburtsurkunden vom Vater

Wenn: Mutter Deutsch, ledig, Vater Ausländisch, ledig, sind mitzubringen:

  • Pass des Vaters
  • Geburtsurkunde im Original und deutsche Übersetzung
  • Personalausweis der Mutter
  • Abstammungs- und Geburtsurkunden der Mutter

Wenn: Mutter Ausländisch, ledig, Vater Ausländisch, ledig, sind mitzubringen:

  • Pass von Mutter und Vater
  • Geburtsurkunde im Original und deutsche Übersetzung

Bei ausländischen Scheidungsurteilen wird eine Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich benötigt. Ist ein Elternteil geschieden oder beide Elternteile geschieden und ein Elternteil oder beide Elternteile ausländischer Herkunft bitten wir Sie, sich wegen der Komplexität der Thematik vorab beim Standesamt telefonisch (Telefon: 02741 291-424) zu erkundigen, welche Unterlagen Sie zur Geburtsbeurkundung Ihres Kindes benötigen.

 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich einfach an den Standesbeamten Dirk Franke.

 

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