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Geburtsbeurkundung bei verheirateten Eltern

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über alle notwendigen Unterlagen/Voraussetzungen, welche Sie zur Geburtsbeurkundung Ihres Kindes mitbringen sollten:

 

a) Heirat in Deutschland

 

Wenn: Mutter Deutsch, Vater Deutsch, Heirat in Deutschland, sind mitzubringen:

  • Personalausweise
  • Familienbuchabschrift

Wenn: Mutter Ausländisch, Vater Deutsch, Heirat in Deutschland, sind mitzubringen:

  • Pass der Mutter
  • Personalausweis des Vaters
  • Familienbuchabschrift

Wenn: Mutter Deutsch, Vater Ausländisch, Heirat in Deutschland, sind mitzubringen:

  • Pass des Vaters
  • Personalausweis der Mutter
  • Familienbuchabschrift

 

b) Heirat im Ausland

 

Wenn: Mutter Deutsch, Vater Deutsch, Heirat im Ausland, sind mitzubringen:

  • Personalausweise
  • Heiratsurkunde und deutsche Übersetzung
  • ggf. Erklärung über gemeinsamen Ehenamen

Wenn: Mutter Ausländisch, Vater Deutsch, Heirat im Ausland, sind mitzubringen:

  • Pass der Mutter
  • Personalausweis des Vaters
  • Heiratsurkunde und deutsche Übersetzung
  • ggf. Erklärung über gemeinsamen Ehenamen

Wenn: Mutter Deutsch, Vater Ausländisch, Heirat im Ausland, sind mitzubringen:

  • Pass des Vaters
  • Personalausweis der Mutter
  • Heiratsurkunde und deutsche Übersetzung 
  • ggf. Erklärung über gemeinsamen Ehenamen

Wenn: Mutter Ausländisch, Vater Ausländisch, Heirat im Ausland, sind mitzubringen:

  • Pässe von Mutter und Vater
  • Heiratsurkunde und deutsche Übersetzung
  • ggf. Erklärung über gemeinsamen Ehenamen

Bei getrennter Namensführung müssen beide Elternteile zur Namensbestimmung ins Standesamt kommen. Bei einer Heirat vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR ist die Heiratsurkunde mitzubringen.

 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich einfach an den Standesbeamten Dirk Franke.

 

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