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Namensänderung
Wiederannahme des Geburtsnamens, nachträgliche Ehenamenbestimmung, Voranstellung oder Anfügung eines bis zur Eheschließung geführten Namens oder des Geburtsnamens...
Für diese Dienstleistung ist eine Gebühr von 17 € fällig.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich einfach an den Standesbeamten Dirk Franke.
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