Inhalt der Seite
Zuschüsse und günstige Darlehen
Landesförderprogramm Rheinland-Pfalz unterstützt Investitionen
Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Der Landkreis Altenkirchen wurde zusätzlich in das Landesförderprogramm aufgenommen.
Gefördert werden gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe (einschließlich Beherbergungsbetriebe). Unterstützt wird die Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung und Verlagerung (wenn mit einer Erweiterung verbunden) von Betrieben sowie die Übernahme von Stilllegung bedrohter bzw. stillliegender Betriebe.
Die Förderung setzt in der Regel die Schaffung bzw. Sicherung – abhängig vom Investitionsvolumen - von Dauerarbeitsplätzen voraus. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens und Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze bis zu 15% der förderfähigen Kosten betragen. In Fällen von Beherbergungsbetrieben kann eine Förderung ggfs. nach der Deminimis-Regelung in Höhe von bis zu 20% erfolgen. Zinsgünstige Darlehen können in Höhe von bis zu 75% der förderfähigen Kosten ausgereicht werden (siehe auch "Beispielrechnung").
Bemessungsgrundlage der Förderung
Gefördert werden eigenbetrieblich gewerblich genutzte Investitionen (i.d.R. neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) sowie immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter (in bestimmten Fällen förderfähig) sowie für Ersatzbeschaffungsinvestitionen. Berücksichtigt werden Investitionen, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.
Umfang der Förderung
Die Förderhöchstsätze liegen zwischen 7,5% (minimaler Fördersatz für "mittelgroße Unternehmen": max. 250 Dauerarbeitsplätze und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme, siehe "Weitere Informationen") und 15% (Maximaler Fördersatz für "kleine Unternehmen": max. 50 Dauerarbeitsplätze und max. 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder max. 10 Mio. EUR Bilanzsumme, siehe "Weitere Informationen") und erstrecken sich auf die förderfähigen Kosten. Bei Beherbergungsbetrieben kann ggfs. auch eine Förderung nach der Deminimis-Regelung in Höhe von bis zu 20% erfolgen.
Konditionen
Die Konditionen erstrecken sich auf die Förderalternative "ISB-Regional-Darlehen" und sind derzeit wie folgt: Laufzeit 10 Jahre, tilgungsfreie Jahre wählbar zwischen 0 und 2 Jahren, Auszahlungssatz 98%, keinerlei Gebühren, Provisionen etc., Zinssatz für den Investor: auf Anfrage (Festschreibung für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren). Bewilligte Darlehen werden für einen Zeitraum von 6 Monaten bereitstellungsprovisionsfrei zur Verfügung gestellt. Die Darlehensausreichung erfolgt nicht direkt, sondern über die Hausbank des Investors und unter Hausbankobligo.
Antragsverfahren
Der Förderantrag (Zuschuss- bzw. Darlehensantrag) muss vor Investitionsbeginn (= grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag. Die bewilligende Stelle bestätigt vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Nach Antragstellung erfolgt eine Antragskomplettierung durch ergänzende Angaben von Seiten des Investors, sowie fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (IHK, HWK) bzw. ergänzend der Agentur für Arbeit, sofern Arbeitsplätze für die Förderung maßgeblich sind.
Beispielrechnung
1.Beispiel Zuschussförderung:
Neuerrichtung eines Handwerksbetriebes mit überregionalem Absatz in Betzdorf und Schaffung von 1 Dauerarbeitsplatz:
|
Investitionsplan (TEUR): | |
|
Grunderwerb |
100 |
|
Bauliche Kosten |
250 |
|
Maschinen/Einrichtungen |
140 |
|
Immaterielle Wirtschaftsgüter |
10 |
|
Gesamt |
500 |
|
Finanzierungsplan (TEUR): | |
|
Eigenmittel |
50 |
|
Investitionszuschuss (15% v. 400T€) |
60 |
|
Sonstige Fremdmittel *) |
390 |
|
Gesamt |
500 |
|
*) einschließlich öffentlicher Darlehen des Bundes (unter Berücksichtigung der entsprechenden höchstmöglichen Fördergrenze im Landesfördergebiet) | |
2. Beispiel Darlehensförderung:
Erweiterung eines Werkzeugherstellers in Alsdorf und Schaffung von 15 neuen Dauerarbeitsplätzen ausgehend von 100 Dauerarbeitsplätzen vor Investitionsbeginn (Erfüllung des Förderkriteriums Arbeitplatzsteigerung um 15 %):
|
Investitionsplan (TEUR): | |
|
Bauliche Investitionen |
1000 |
|
Maschinen/Einrichtungen |
3750 |
|
Immaterielle Wirtschaftsgüter |
250 |
|
Gesamt |
5000 |
|
Finanzierungsplan (TEUR): | |
|
Eigenmittel |
750 |
|
ISB-Regional-Darlehen *) |
3750 |
|
Sonstige Fremdmittel |
500 |
|
Gesamt |
5000 |
|
*) Laufzeit 10 Jahre, 1 Freijahr, Finanzierungsanteil max. 75% von 5 Mio. EUR förderfähigen Kosten
| |
Sollten Sie weitere Informationen wünschen sprechen Sie uns an! Wir vereinbaren gerne ein Beratungsgespräch und begleiten Sie beim Antragsverfahren.
Servicestelle Wirtschaftsförderung
Herr Michael Becher
02741 291-120








