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Die Gefahrenabwehrverordnung...
...der Verbandsgemeinde Betzdorf trifft zahlreiche Regelungen zum Zusammenleben vor Ort. Um Angelegenheiten wie die Streu- und Räumpflicht, das Beseitigen von Laub vor der eigenen Haustür (Straße) oder das Aufstellen von Wohnwagen oder Zelten auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu regeln, hat die Verbandsgemeinde Betzdorf eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen.
Auch in Betzdorf gehen regelmäßig zahlreiche Beschwerden im Bereich der Ordnungsverwaltung ein. Ob es nun das Anleingebot für Hunde betrifft oder dass der Nachbar nicht ordentlich gekehrt hat, einige dieser Beschwerden oder Probleme lassen sich durch Bundes- oder Landesrecht kaum lösen. Die Kommunen ist die Möglichkeit gegeben, in vielen dieser Bereiche Rechtssicherheit zu schaffen und das öffentliche Leben vor Ort konkret und in Abstimmung auf die kommunalen Gegebenheiten zu gestalten. Im Bereich der Verbandsgemeinde Betzdorf ist dies durch die Gefahrenabwehverordnung vom 25. Mai 2010 geschehen. Neben den Vorschriften über Verschmutzungen, Anleingebot für Hund, Verteilen von Flugblättern, und vielem mehr (§ 2) wird dort auch das entsprechende Bußgeld bei Verstoß gegen diese Vorschriften geregelt (§ 5).
Wie bei so vielem gilt jedoch auch beim Umgang mit den Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung, dass Einsicht, Vorsicht und Rücksicht das Eingreifen der Gefahrenabwehrverordnung nicht erforderlich machen.
Ansprechpartner für Angelegenheiten der Gefahrenabwehrverordnung:
Timo Fries, Telefon: 02741 291-412, E-Mail: timo.fries@betzdorf.de
Markus Zimmermann, Telefon: 02741 291-413, E-Mail: markus.zimmermann@betzdorf.de
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