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Leinenzwang und Hundekot

...beides sind immer wieder Punkte, die die Gemüter der Bürgerinnen und Bürger höher kochen lassen. Dabei gibt es verbindliche Regeln, die versuchen allen Parteien gerecht zu werden.

 

Immer wieder sorgen unangeleinte Hunde im Bereich der Verbandsgemeinde für Ärger und Unmut und nicht selten verursachen Sie bei so manchem Bürger auch einen gehörigen Schreck. Dabei trifft die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dabei eine eindeutige Regelung: Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslage dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb dieser Ortslage sind Hunde umgehend und ohne weitere Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Die Beachtung dieser Regeln erspart vielen Personen den Schreck, verhindert Gefahren für Mensch und Tier und erspart dem Hundebesitzer unter Umständen Ärger. Der Verstoß kann nämlich laut Gefahrenabwehrverordnung zu einem Bußgeld führen!

 

Immer wieder sorgten in der vergangenen Zeit Verunreinigungen durch Hundekot zu Beschwerden in der Bevölkerung. Bei den Verunreinigungen handelt es sich nicht nur um eine kosmetische Frage, da Hundekot auch Schäden auf privaten wie auf öffentlichen Grundstücken verursachen kann. Darüber hinaus normiert die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Betzdorf dies als bußgeldbewährten Tatbestand. Danach müssen Halter und Führer von Hunden dafür sorgen, dass sie diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Wir bitten daher, alle Hundehalter um Rücksicht und darauf zu achten, dass solche Verunreinigungen und Belästigungen nicht entstehen. Der Fachbereich Bürgerdienste dankt für Ihr Verständnis!

 

 

 

Ansprechpartner für Angelegenheiten der Gefahrenabwehrverordnung:

 

Timo Fries, Telefon: 02741 291-412, E-Mail: timo.fries@betzdorf.de

Markus Zimmermann, Telefon: 02741 291-413, E-Mail: markus.zimmermann@betzdorf.de  

 

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