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Befreiung von der Helmpflicht nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrsordnung
Aus gesundheitlichen Gründen können Sie sich ggf. beim Führen von Motorrädern von der Helmpflicht befreien lassen. Die Befreiung wird auf Antrag gewährt.
Den Antrag erhalten Sie in unserem Bürgerbüro. Mit dem Antrag verbunden ist ein Formular für eine ärztliche Bescheinigung. Aus dem ärztlichen Attest muss sich ergeben, dass Sie aus medizinischen Gründen keinen Helm tragen können und daher von der Helmpflicht befreit werden müssen. Außerdem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose). Zusätzlich muss der Antragsteller sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Vorsprache kann auch durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine schriftliche Vollmacht und zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers vorlegen.
Für die Bearbeitung werden keine Verwaltungsgebühren gehoben.
Ansprechpartner:
Bürgerbüro Betzdorf
Hellerstrasse 2
57518 Betzdorf
Telefon: 02741 291-900
Telefax: 02741 291-170
E-Mail: buergerbuero@betzdorf.de
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