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Baugrundstückserfassung, Aktualisierung des Baulückenkatasters der Verbandsgemeinde Betzdorf
Die Verbandsgemeinde Betzdorf aktualisiert zur Zeit das bestehende Baulückenkataster. Hilfreich ist eine Teilnahme an dieser Umfrage. Wenn Sie Eigentümer(in) einer Baulücke in einem Bebauungsplangebiet oder im sogenannten Innenbereich in der Verbandsgemeinde Betzdorf sind, füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Formular anzeigenBaulückenkataster der Verbandsgemeinde Betzdorf
Die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf führt ein sog. Baulückenkataster. Enthalten sind alle öffentlcihen Grundstücke der jeweiligen Kommune. Darüber hinaus werden allerdings auch alle Grundstücke aufgeführt, die im Privatbesitz sind und der jeweilige Eigentümer seine Verkaufsbereitschaft erklärt hat.
Artikel weiterlesenAmtliche Lagpläne jetzt auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf erhältlich
Ab sofort kann die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf amtliche Lagepläne und Auszüge aus der aktuellen Liegenschaftsbeschreibung gegen eine Gebühr ausstellen.
Artikel weiterlesenWohnbauförderung
Das Land Rheinland-Pfalz hat auch für dieses Jahr wieder Mittel zur Wohnraumförderung bereitgestellt. Gefördert wird der Neubau/Erwerb von Wohneigentum durch die Gewährung von Bau- und Aufwendungsdarlehen oder in Form eines Zinsverbilligungsprogramm.
Weitere Infos zur WohnbauförderungWohnberechtigungsschein - WBS
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau - Wohnberechtigungsschein, verfügt.
Artikel weiterlesenSolarförderung
Die Verbandsgemeinde Betzdorf fördert die Installation von Solar-, Photovoltaik oder Wärmepumpenanlagen in Neu- und Altbauten. Für die Förderzusage sind alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Betzdorf antragsberechtigt.
Artikel weiterlesenAntrag auf Förderung einer Solaranlage
Formular anzeigenFlächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Betzdorf
Der neue Flächennutzungsplan (Legende) für das Gebiet der Verbandsgemeinde Betzdorf wurde am 5. April 2005 vom Verbandsgemeinderat Betzdorf beschlossen. Alle Ortsgemeinden haben dem Plan zugestimmt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen wird der Flächennutzungsplan, der dem alten Plan von 1985 ersetzt, wirksam.
Weitere Infos zum FlächennutzungsplanBaugenehmigung
Das Baurecht unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Bauvorhaben. Mit der Realisierung eines genehmigungspflichitgen Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn zuvor die Baugenehmigung erteilt und der Baubeginn angezeigt wurde.
Artikel weiterlesenDie Aufgaben des Bauaufsichtsamtes
Sie umfassen: Bauberatung, Baugenehmigungsverfarhen, Freistellungsverfahren, Bauvoranfragen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Bauzustandsbsichtigungen, Bauüberwachung, wiederkehrende Prüfungen sowie bauordnungsrechtliche Maßnhamen.
Artikel weiterlesenBaugebiete der Verbandsgemeinde Betzdorf
Die Stadt Betzdorf kann insgesamt 22 Baugrundstücke anbieten. Allein 13 dieser Grundstücke befinden sich im 4. Bauabschnitt Alsberg. Der Preis für die talseitigen Baugrundstücke beträgt 40 €/m². Dieser Preis beinhaltet ca. 15 €/m² für den Grund und Boden und ca. 25 €/m² für die Erschließung.
Artikel weiterlesenBahnbrachen Betzdorf
Eine große Entwicklungchance bieten die großflächigen Bahnbrachen in Betzdorf. Bis in die 60er Jahre war Betzdorf ein bedeutender Eisenbahnknotenpunkt und Güterbahnhof. Wegen der umfangreichen Bahn- und Gleisanlagen befinden sich in der flächenmäßig kleinen Verbandsgemeinde/Stadt Betzdorf vergleichsweise große Bahnflächen in zentraler Lage.
Weitere Infos zu den BahnbrachenWissenswertes zum Thema Ausbaubeiträge
Artikel weiterlesenMietspiegel
Für den Landkreis Altenkirchen erfolgt regelmäßig - zuletzt 1. Mai 2010 - die Fortschreibung des Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum.
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