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Wohnbauförderung

Das Land Rheinland-Pfalz hat auch für dieses Jahr wieder Mittel zur Wohnraumförderung bereitgestellt. Gefördert wird der Neubau/Erwerb von Wohneigentum durch die Gewährung von Bau- und Aufwendungsdarlehen oder in Form eines Zinsverbilligungsprogramm.

 

Dies hängt von der Einkommensgrenze des § 9 Wohnraumförderungsgesetz ab. Hiernach lässt sich bestimmen, welche Art von Förderung in Betracht kommt.

Für Maßnahmen im Mietwohnungsbau gibt es nur in ganz beschränkten Umfang Fördermittel. Hier wird nach Mietenstufen verfahren. Lediglich die Mietenstufe 5 ist förderungsbedürftig. Die Stadt Betzdorf ist allerdings in die Mietenstufe 2 eingeordnet.

Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen werden, sofern es sich um eine kleine Einzelmaßnahme (zwischen 2.000 € und 10.000 €) handelt, bezuschusst. Bei größeren Maßnahmen erfolgt die Förderung im Rahmen einer Zinsvergünstigung.

 

Ansprechpartner:
Tim Schumacher
Rathaus Betzdorf
Zimmer 2.07
Telefon: 02741 291-319
Telefax: 02741 291-171
E-Mail: tim.schumacher@betzdorf.de

 

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