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Wohnberechtigungsschein - WBS

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau - Wohnberechtigungsschein, verfügt.

 

Die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße darf nicht überschritten werden.

Den einkommensabhängigen Wohnberechtigungsschein kann jede Person für sich und seine Familie, seinen Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft beantragen. Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist, dass die Personen sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, mit einer mindestens einjährigen Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbständigen Hauhalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu begründen und deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigen. Der Wohnberechtigungsschein ist jeweils für ein Jahr gültig.

 

Benötigt werden für die Antragsstellung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf folgende Unterlagen:

 

Antrag auf Wohnberechtigungsschein

Identitätsnachweis

Personalausweis - Pass bei ausländischen Staatsangehörigen und dessen Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr

Einkommenserklärung

Einkommensnachweise

aktuell und für die letzten 12 Monate

Sonstige Nachweise

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit bestimmte individuelle Lebenslagen berücksichtigt werden können.

 

Ansprechpartner:
Reinhard Klein
Rathaus Betzdorf
Zimmer 2.07
Telefon: 02741 291-319
Telefax: 02741 291-171
E-Mail: reinhard.klein@betzdorf.de  

 

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