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3G-Regel nun auch für Besucher/innen der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain

Seit dem 6. Dezember 2021 gilt auch für Besucherinnen und Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain in den Rathäusern in Betzdorf und Gebhardshain die 3G-Regel. Zutritt zu den Rathäusern haben somit nur noch Personen die geimpft oder genesen sind, oder einen zertifizierten und aktuellen negativen Test (PCR oder PoC) vorlegen können. In den Rathäusern kann kein (Selbst-)Test durchgeführt werden. Die 3-G-Regelung gilt ebenso für die folgenden Außenstellen: Ökumenische Stadtbücherei Betzdorf, „betzdorf digital“ und die Jugendpflege der VG Betzdorf-Gebhardshain (beide Viktoriastraße Betzdorf).

Wir bitten Sie, auch zu Ihrem eigenen Schutz, nur in dringenden Fällen die Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu betreten. Bitte erledigen Sie Verwaltungsgeschäfte, die sich auch per Mail, per Post oder telefonisch bearbeiten lassen, auf diesem Weg.

Wir bitten um ihr Verständnis.